Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-526/15Uber Belgium BVBA v Taxi Radio Bruxellois NV
- Entschieden
- 2016-10-27
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:830
- CELEX
- 62015CO0526
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Unzulässigkeit – Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ? Als Fahrer tätig werdende Privatpersonen, die eine Anwendungssoftware für Mobiltelefone nutzen, die es ihnen ermöglicht, sich mit anderen Personen in Verbindung zu setzen, die eine Fahrt im städtischen Bereich unternehmen möchten – Pflicht zum Besitz einer Betriebserlaubnis.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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