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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-526/15Uber Belgium BVBA v Taxi Radio Bruxellois NV

Entschieden
2016-10-27
ECLI
ECLI:EU:C:2016:830
CELEX
62015CO0526
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Unzulässigkeit – Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ? Als Fahrer tätig werdende Privatpersonen, die eine Anwendungssoftware für Mobiltelefone nutzen, die es ihnen ermöglicht, sich mit anderen Personen in Verbindung zu setzen, die eine Fahrt im städtischen Bereich unternehmen möchten – Pflicht zum Besitz einer Betriebserlaubnis.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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