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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-526/04Laboratoires Boiron SA v Union de recouvrement des cotisations de sécurité sociale et d'allocations familiales (Urssaf) de Lyon, assuming the rights and obligations of the Agence centrale des organismes de sécurité sociale (ACOSS)

Entschieden
2006-09-07
ECLI
ECLI:EU:C:2006:528
CELEX
62004CJ0526
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 Absatz 3 EG - Abgabe auf die Direktverkäufe von Arzneimitteln - Abgabenpflicht der Pharmahersteller, aber nicht der Großhändler - Verbot der Durchführung von nicht notifizierten Beihilfemaßnahmen - Möglichkeit, die Rechtswidrigkeit einer Beihilfemaßnahme geltend zu machen, um die Erstattung einer Abgabe zu erwirken - Ausgleich, der die Gegenleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen der Großhändler darstellt - Beweislast für eine Überkompensierung - Vorschriften des nationalen Rechts - Verbot, die Erstattung der Abgabe praktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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