Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-524/18Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co.KG v Queisser Pharma GmbH & Co. KG
- Entschieden
- 2020-01-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:60
- CELEX
- 62018CJ0524
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Gesundheit – Information und Verbraucherschutz – Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 – Durchführungsbeschluss 2013/63/EU – Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel – Art. 10 Abs. 3 – Verweis auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile – Begriff ‚beifügen‘ einer speziellen gesundheitsbezogenen Angabe – Verpflichtung zur Erbringung wissenschaftlicher Nachweise – Umfang.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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