Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-524/18Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co.KG v Queisser Pharma GmbH & Co. KG

Entschieden
2020-01-30
ECLI
ECLI:EU:C:2020:60
CELEX
62018CJ0524
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Gesundheit – Information und Verbraucherschutz – Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 – Durchführungsbeschluss 2013/63/EU – Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel – Art. 10 Abs. 3 – Verweis auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile – Begriff ‚beifügen‘ einer speziellen gesundheitsbezogenen Angabe – Verpflichtung zur Erbringung wissenschaftlicher Nachweise – Umfang.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung