Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-522/23 PNO v European Commission
- Entschieden
- 2024-01-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:108
- CELEX
- 62023CO0522
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Staatliche Beihilfen – Einem Solicitor auferlegte Verpflichtung, Honorare an einen Konkurrenten auszuzahlen – Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem festgestellt wird, dass die fragliche Maßnahme keine staatliche Beihilfe darstellt – Teilweise offensichtlich unzulässige und teilweise offensichtlich unbegründete Nichtigkeitsklage – Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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