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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-522/20OE v VY

Entschieden
2022-02-10
ECLI
ECLI:EU:C:2022:87
CELEX
62020CJ0522
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gültigkeit – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag auf Ehescheidung – Art. 18 AEUV – Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Art. 3 Abs. 1 Buchst. a fünfter und sechster Gedankenstrich – Unterschiedliche Aufenthaltsdauererfordernisse im Hinblick auf die Bestimmung des zuständigen Gerichts – Unterscheidung zwischen einem Gebietsansässigen, der Angehöriger des Mitgliedstaats des angerufenen Gerichts ist, und einem Gebietsansässigen, der nicht Angehöriger dieses Mitgliedstaat ist – Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit – Fehlen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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