Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-522/20OE v VY
- Entschieden
- 2022-02-10
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:87
- CELEX
- 62020CJ0522
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gültigkeit – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag auf Ehescheidung – Art. 18 AEUV – Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Art. 3 Abs. 1 Buchst. a fünfter und sechster Gedankenstrich – Unterschiedliche Aufenthaltsdauererfordernisse im Hinblick auf die Bestimmung des zuständigen Gerichts – Unterscheidung zwischen einem Gebietsansässigen, der Angehöriger des Mitgliedstaats des angerufenen Gerichts ist, und einem Gebietsansässigen, der nicht Angehöriger dieses Mitgliedstaat ist – Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit – Fehlen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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