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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-522/16A v Staatssecretaris van Financiën

Entschieden
2017-10-19
ECLI
ECLI:EU:C:2017:778
CELEX
62016CJ0522
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif – Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 – Art. 201 Abs. 3 Unterabs. 2 sowie Art. 221 Abs. 3 und 4 – Verordnung (EWG) Nr. 2777/75 – Verordnung (EG) Nr. 1484/95 – Zusätzliche Einfuhrzölle – Künstliche Errichtung einer Struktur, mit der die geschuldeten Zusatzzölle umgangen werden sollen – Unrichtigkeit der einer Zollanmeldung zugrunde liegenden Angaben – Personen, die für die Zollschuld haftbar gemacht werden können – Verjährungsfrist.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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