Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-522/16A v Staatssecretaris van Financiën
- Entschieden
- 2017-10-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:778
- CELEX
- 62016CJ0522
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif – Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 – Art. 201 Abs. 3 Unterabs. 2 sowie Art. 221 Abs. 3 und 4 – Verordnung (EWG) Nr. 2777/75 – Verordnung (EG) Nr. 1484/95 – Zusätzliche Einfuhrzölle – Künstliche Errichtung einer Struktur, mit der die geschuldeten Zusatzzölle umgangen werden sollen – Unrichtigkeit der einer Zollanmeldung zugrunde liegenden Angaben – Personen, die für die Zollschuld haftbar gemacht werden können – Verjährungsfrist.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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