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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-521/24Aptiv Services Hungary Kft. v Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága

Entschieden
2026-03-12
ECLI
ECLI:EU:C:2026:191
CELEX
62024CJ0521
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Innergemeinschaftlicher Erwerb von Gegenständen – Art. 168 – Abzug der Mehrwertsteuer, die für einen solchen Erwerb geschuldet wird, als Vorsteuer – Art. 178 und 179 – Einzelheiten der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug – Verspätete Vorlage der für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug erforderlichen Rechnungen – Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug – Nationale Regelung, die ein Verfahren der Selbstberichtigung vorsieht, das es dem Steuerpflichtigen ermöglicht, sein Recht auf Vorsteuerabzug nach Ablauf des Steuerzeitraums, in dem das Recht auf Vorsteuerabzug entstanden ist, auszuüben – Grundsätze der Neutralität, der Verhältnismäßigkeit und der Effektivität.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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