Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-521/22KONŠTRUKTA – Defence a.s. v Úrad pre verejné obstarávanie
- Entschieden
- 2023-02-07
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:94
- CELEX
- 62022CO0521
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 267 AEUV – Begriff ‚Gericht‘ – Überprüfungsinstanz einer nationalen Kontrollstelle für Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge – Unabhängigkeit – Eigenschaft eines Dritten gegenüber der Behörde, die die mit einem Rechtsbehelf angefochtene Entscheidung erlassen hat – Offensichtliche Unzulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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