Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-521/20J.P. v B.d.S.L
- Entschieden
- 2022-04-07
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:293
- CELEX
- 62020CO0521
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie 1999/62/EG – Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge – Mautgebühren – Nichtentrichtung – Sanktionen – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 50 – Grundsatz ne bis in idem – Art. 94 Buchst. c der Verfahrensordnung – Keine hinreichenden Angaben – Kein Zusammenhang zwischen der erbetenen Auslegung des Unionsrechts und den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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