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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-521/17Coöperatieve Vereniging SNB-REACT U.A. v Deepak Mehta

Entschieden
2018-08-07
ECLI
ECLI:EU:C:2018:639
CELEX
62017CJ0521
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges und gewerbliches Eigentum – Richtlinie 2004/48/EG – Art. 4 – Klagebefugnis einer Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Markeninhabern wahrnimmt – Richtlinie 2000/31/EG – Art. 12 bis 14 – Verantwortlichkeit eines Anbieters von Diensten der Vermietung und Registrierung von IP-Adressen, die die anonyme Verwendung von Domain-Namen und Websites ermöglichen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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