Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-520/21Arkadiusz Szcześniak v Bank M. SA

Entschieden
2023-06-15
ECLI
ECLI:EU:C:2023:478
CELEX
62021CJ0520
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Richtlinie 93/13/EWG – Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 – An eine Fremdwährung gekoppelter Hypothekenkredit – Umrechnungsklauseln – Bestimmung des Wechselkurses zwischen dieser Fremdwährung und der Landeswährung – Wirkungen der Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Klausel – Wirkungen der vollständigen Nichtigerklärung eines Vertrags – Möglichkeit der Geltendmachung von über die Erstattung der vertraglich vereinbarten Beträge und die Zahlung von Verzugszinsen hinausgehender Forderungen – Schaden des Verbrauchers – Fehlende Verfügbarkeit des Betrags der an die Bank gezahlten monatlichen Raten – Schaden der Bank – Fehlende Verfügbarkeit des Betrags des an den Verbraucher gezahlten Kapitals – Abschreckungseffekt des Verbots missbräuchlicher Klauseln – Wirksamer Verbraucherschutz – Gerichtliche Auslegung einer nationalen Regelung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung