Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-520/15Associazione Italiana delle Unità Dedicate Autonome Private di Day Surgery e dei Centri di Chirurgia Ambulatoriale (Aiudapds) v Agenzia Italiana del Farmaco (AIFA) and Ministero della Salute
- Entschieden
- 2016-02-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:124
- CELEX
- 62015CO0520
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 53 Abs. 2 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 Abs. 2 und Art. 54 – Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten – Art. 6 Abs. 1 – An den Präsidenten der Italienischen Republik gerichtete außerordentliche Beschwerde – Entgegentreten einer Streitpartei gegen den Rechtsbehelf – Abänderung des genannten außerordentlichen Rechtsbehelfs in einen gerichtlichen Rechtsbehelf – Durchführung des Unionsrechts – Fehlen – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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