Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C‑520/13Urszula Leśniak-Jaworska and Małgorzata Głuchowska-Szmulewicz v Prokuratura Okręgowa w Płocku
- Entschieden
- 2014-03-27
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:263
- CELEX
- 62013CO0520
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Keine hinreichenden Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang des Ausgangsrechtsstreits und zu den Gründen, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort auf die Vorlagefrage ergibt – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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