Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-52/07Kanal 5 Ltd and TV 4 AB v Föreningen Svenska Tonsättares Internationella Musikbyrå (STIM) upa
- Entschieden
- 2008-12-11
- ECLI
- ECLI:EU:C:2008:703
- CELEX
- 62007CJ0052
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Urheberrecht - Organisation zur Verwaltung von Urheberrechten, die faktisch eine Monopolstellung innehat - Erhebung einer Gebühr für die Fernsehübertragung von Musikwerken - Methode zur Berechnung dieser Gebühr - Beherrschende Stellung - Missbrauch.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht