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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-519/18TB v Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal

Entschieden
2019-12-12
ECLI
ECLI:EU:C:2019:1070
CELEX
62018CJ0519
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Einwanderungspolitik – Recht auf Familienzusammenführung – Richtlinie 2003/86/EG – Art. 10 Abs. 2 – Kann-Bestimmung – Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung – In Art. 4 nicht genannter Familienangehöriger – Begriff ‚Person, der Unterhalt gewährt wird‘.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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