Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-519/18TB v Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal
- Entschieden
- 2019-12-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:1070
- CELEX
- 62018CJ0519
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Einwanderungspolitik – Recht auf Familienzusammenführung – Richtlinie 2003/86/EG – Art. 10 Abs. 2 – Kann-Bestimmung – Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung – In Art. 4 nicht genannter Familienangehöriger – Begriff ‚Person, der Unterhalt gewährt wird‘.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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