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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-518/08Fundación Gala-Salvador Dalí and Visual Entidad de Gestión de Artistas Plásticos (VEGAP) v Société des auteurs dans les arts graphiques et plastiques (ADAGP) and Others

Entschieden
2010-04-15
ECLI
ECLI:EU:C:2010:191
CELEX
62008CJ0518
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsangleichung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerks - Richtlinie 2001/84/EG - Anspruchsberechtigte nach dem Tod des Urhebers des Werks - Begriff ‚Rechtsnachfolger‘ - Nationale Rechtsvorschrift, die das Folgerecht für einen Zeitraum von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers seinen Erben unter Ausschluss von Vermächtnisnehmern und Rechtsnachfolgern vorbehält - Vereinbarkeit mit der Richtlinie 2001/84.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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