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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-517/99Merz & Krell GmbH & Co.

Entschieden
2001-10-04
ECLI
ECLI:EU:C:2001:510
CELEX
61999CJ0517
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Marken - Angleichung der Rechtsvorschriften - Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d der Ersten Richtlinie 89/104/EWG - Eintragungshindernisse, Ungültigkeitsgründe - Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten üblich sind - Erfordernis, dass die Zeichen oder Angaben zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet wurde, üblich geworden sind - Kein Erfordernis, dass die Zeichen oder Angaben die Eigenschaften oder Merkmale der Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet wurde, unmittelbar beschreiben.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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