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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-516/24BC v LG

Entschieden
2026-03-12
ECLI
ECLI:EU:C:2026:185
CELEX
62024CJ0516
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 4/2009 – Zuständigkeit in Unterhaltssachen – Art. 12 – Rechtshängigkeit – Bestimmung des zuerst angerufenen Gerichts – Art. 9 Buchst. a – Begriff des einem verfahrenseinleitenden Schriftstück ‚gleichwertigen Schriftstücks‘ – Einreichung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei einem Gericht eines Mitgliedstaats durch einen Unterhaltsberechtigten im Hinblick auf die Stellung eines Antrags in der Hauptsache auf Abänderung der ihm gegenüber bestehenden Unterhaltspflichten – Nachfolgende Stellung eines Antrags des Unterhaltspflichtigen auf Abänderung seiner Unterhaltspflichten bei einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats – Spätere Stellung des Antrags des Unterhaltsberechtigten in der Hauptsache beim erstgenannten Gericht, nachdem es Prozesskostenhilfe bewilligt hat – Einstufung dieses Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe als ‚gleichwertiges Schriftstück‘ – Voraussetzungen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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