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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-516/22European Commission v United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland

Entschieden
2024-03-14
ECLI
ECLI:EU:C:2024:231
CELEX
62022CJ0516
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Versäumnisverfahren – Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft – Art. 127 Abs. 1 – Übergangszeitraum – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Urteil des Supreme Court of the United Kingdom (Oberster Gerichtshof des Vereinigten Königreichs) – Vollstreckung eines Schiedsspruchs, mit dem die Zahlung von Schadensersatz zugesprochen wird – Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem festgestellt wird, dass diese Zahlung eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe darstellt – Art. 4 Abs. 3 EUV – Loyale Zusammenarbeit – Pflicht zur Aussetzung des Verfahrens – Art. 351 Abs. 1 AEUV – Zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten vor dem Zeitpunkt ihres Beitritts zur Union geschlossene internationale Übereinkunft – Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten (ICSID) – Anwendung des Unionsrechts – Art. 267 AEUV – In letzter Instanz entscheidendes nationales Gericht – Verpflichtung, den Gerichtshof um Vorabentscheidung zu ersuchen – Art. 108 Abs. 3 AEUV – Aussetzung der Durchführung der Beihilfe.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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