Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-516/16Erzeugerorganisation Tiefkühlgemüse eGen v Agrarmarkt Austria
- Entschieden
- 2017-12-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:1011
- CELEX
- 62016CJ0516
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Operationelles Programm im Sektor Obst und Gemüse – Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 361/2008 geänderten Fassung – Art. 103b, 103d und 103g – Finanzielle Beihilfe der Europäischen Union – Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 – Art. 60 und Anhang IX Nr. 23 – Investitionen, die in den Liegenschaften und/oder Räumlichkeiten der Erzeugerorganisation stattfinden – Begriff – Berechtigtes Vertrauen – Rechtssicherheit.
Legt aus
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