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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-516/16Erzeugerorganisation Tiefkühlgemüse eGen v Agrarmarkt Austria

Entschieden
2017-12-20
ECLI
ECLI:EU:C:2017:1011
CELEX
62016CJ0516
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Operationelles Programm im Sektor Obst und Gemüse – Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 361/2008 geänderten Fassung – Art. 103b, 103d und 103g – Finanzielle Beihilfe der Europäischen Union – Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 – Art. 60 und Anhang IX Nr. 23 – Investitionen, die in den Liegenschaften und/oder Räumlichkeiten der Erzeugerorganisation stattfinden – Begriff – Berechtigtes Vertrauen – Rechtssicherheit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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