Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-515/19Eutelsat SA v Autorité de régulation des communications électroniques et des postes (ARCEP) and Inmarsat Ventures SE
- Entschieden
- 2021-04-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:273
- CELEX
- 62019CJ0515
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Telekommunikationssektor – Harmonisierte Nutzung von Funkfrequenzen in den 2-GHz-Frequenzbändern für die Einrichtung von Satellitenmobilfunksystemen – Entscheidung Nr. 626/2008/EG – Art. 2 Abs. 2 Buchst. a und b – Art. 4 Abs. 1 Buchst. c Ziff. ii – Art. 7 Abs. 1 und 2 – Art. 8 Abs. 1 und 3 – Satellitenmobilfunksysteme – Begriff ,mobile Bodenstation‘ – Begriff ,ergänzende Bodenkomponenten‘ – Begriff ,erforderliche Qualität‘ – Jeweilige Rolle der Satelliten- und Bodenkomponenten – Verpflichtung des ausgewählten Betreibers von Satellitenmobilfunksystemen, einen bestimmten Anteil der Bevölkerung und der Fläche zu versorgen – Nichteinhaltung – Auswirkung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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