Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-514/23Tiberis Holding Srl v Gestore dei servizi energetici (GSE) SpA and Others
- Entschieden
- 2025-08-01
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:597
- CELEX
- 62023CJ0514
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen – Richtlinie 2009/28/EG – Art. 3 – Richtlinie (EU) 2018/2001 – Art. 4 – Nationale Anreize zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen – Förderregelung – Staatliche Beihilfen – Art. 108 AEUV – Ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Kommission für die Entscheidung über die Vereinbarkeit von Beihilfemaßnahmen mit dem Binnenmarkt – Beschluss der Kommission, mit dem die Vereinbarkeit einer solchen Beihilferegelung mit dem Binnenmarkt festgestellt wird – Rechtsbehelf des Empfängers einer Beihilfe nach dieser Regelung vor einem nationalen Gericht, mit dem eine Modalität der Regelung angefochten wird, die untrennbar mit der Funktionsweise der Regelung verbunden ist – Unzulässigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens zur Auslegung dieser Bestimmungen der genannten Richtlinien im Rahmen des Rechtsbehelfs.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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