Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑514/12Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs GmbH v Land Salzburg
- Entschieden
- 2013-12-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:799
- CELEX
- 62012CJ0514
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Art. 45 AEUV – Verordnung (EU) Nr. 492/2011 – Art. 7 Abs. 1 – Nationale Regelung, wonach bei anderen Arbeitgebern als dem Land Salzburg zurückgelegte Dienstzeiten nur teilweise angerechnet werden – Beschränkung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Rechtfertigungsgründe – Zwingende Gründe des Allgemeininteresses – Ziel der Bindung – Verwaltungsvereinfachung – Transparenz.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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