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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑514/12Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs GmbH v Land Salzburg

Entschieden
2013-12-05
ECLI
ECLI:EU:C:2013:799
CELEX
62012CJ0514
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Art. 45 AEUV – Verordnung (EU) Nr. 492/2011 – Art. 7 Abs. 1 – Nationale Regelung, wonach bei anderen Arbeitgebern als dem Land Salzburg zurückgelegte Dienstzeiten nur teilweise angerechnet werden – Beschränkung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Rechtfertigungsgründe – Zwingende Gründe des Allgemeininteresses – Ziel der Bindung – Verwaltungsvereinfachung – Transparenz.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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