Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-513/24Oblastní nemocnice Kolín, a. s., nemocnice Středočeského kraje v Odvolací finanční ředitelství
- Entschieden
- 2026-03-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:214
- CELEX
- 62024CJ0513
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Recht auf Vorsteuerabzug – Art. 173 Abs. 1 – Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs – Ausgaben, die zu den Gemeinkosten eines Steuerpflichtigen gehören – Technische und materielle Mindestausstattung von Gesundheitseinrichtungen, die Voraussetzung für die Genehmigung für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen ist, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen – Dienstleistungen, die für die Erbringung von Dienstleistungen erforderlich sind, die zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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