Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-513/17Proceedings brought by Josef Baumgartner
- Entschieden
- 2018-09-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:772
- CELEX
- 62017CJ0513
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verkehr – Straßenverkehr – Verordnung (EG) Nr. 561/2006 – Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 1 – Verwaltungsrechtliche Sanktion wegen eines im Hoheitsgebiet des Sitzmitgliedstaats eines Unternehmens begangenen Verstoßes, die von den zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats verhängt wird, in dem der Verstoß festgestellt wurde.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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