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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-513/17Proceedings brought by Josef Baumgartner

Entschieden
2018-09-26
ECLI
ECLI:EU:C:2018:772
CELEX
62017CJ0513
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verkehr – Straßenverkehr – Verordnung (EG) Nr. 561/2006 – Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 1 – Verwaltungsrechtliche Sanktion wegen eines im Hoheitsgebiet des Sitzmitgliedstaats eines Unternehmens begangenen Verstoßes, die von den zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats verhängt wird, in dem der Verstoß festgestellt wurde.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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