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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-512/24BÁV Zrt. v Budapest Főváros Kormányhivatala

Entschieden
2025-08-01
ECLI
ECLI:EU:C:2025:626
CELEX
62024CJ0512
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) – Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe – Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse – Beschränkungen in Bezug auf Cadmium – Höchstkonzentration in Metallteilen für Schmuck- und Fantasieschmuckerzeugnisse sowie Haarschmuck – Ausnahme – Aus den 1940er Jahren stammendes Silberarmband, dessen Lötungen Cadmium enthalten.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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