Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑512/12Octapharma France SAS v Agence nationale de sécurité du médicament et des produits de santé (ANSM) and Ministère des Affaires sociales et de la Santé
- Entschieden
- 2014-03-13
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:149
- CELEX
- 62012CJ0512
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsangleichung – Richtlinie 2001/83/EG – Richtlinie 2002/98/EG – Geltungsbereich – Labiles Blutprodukt – Nach einem industriellen Verfahren hergestelltes Plasma – Gleichzeitige oder ausschließliche Anwendung der Richtlinien – Möglichkeit eines Mitgliedstaats, für Plasma eine strengere Regelung vorzusehen als für Arzneimittel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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