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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑512/12Octapharma France SAS v Agence nationale de sécurité du médicament et des produits de santé (ANSM) and Ministère des Affaires sociales et de la Santé

Entschieden
2014-03-13
ECLI
ECLI:EU:C:2014:149
CELEX
62012CJ0512
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsangleichung – Richtlinie 2001/83/EG – Richtlinie 2002/98/EG – Geltungsbereich – Labiles Blutprodukt – Nach einem industriellen Verfahren hergestelltes Plasma – Gleichzeitige oder ausschließliche Anwendung der Richtlinien – Möglichkeit eines Mitgliedstaats, für Plasma eine strengere Regelung vorzusehen als für Arzneimittel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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