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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-511/23Caronte & Tourist SpA v Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato

Entschieden
2025-01-30
ECLI
ECLI:EU:C:2025:42
CELEX
62023CJ0511
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Art. 102 AEUV – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Stärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden im Hinblick auf die Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften – Richtlinie (EU) 2019/1 – Unabhängigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörden – Art. 4 Abs. 5 – Festsetzung der Prioritäten für die Verfahren über die Durchführung der Art. 101 und 102 AEUV – Geldbußen für Unternehmen und Unternehmensvereinigungen – Art. 13 – Verfahren über Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln – Einhaltung einer angemessenen Frist – Nationale Regelung, nach der die nationale Behörde verpflichtet ist, die Beschwerdepunkte innerhalb von 90 Tagen ab Kenntnis der wesentlichen Umstände des Verstoßes mitzuteilen – Vollständige, automatische Nichtigerklärung des Bescheids der nationalen Wettbewerbsbehörde bei Nichteinhaltung der Frist – Grundsatz ne bis in idem – Verlust der Befugnis, wegen desselben Sachverhalts ein neues Verfahren einzuleiten – Effektivitätsgrundsatz – Verteidigungsrechte der Unternehmen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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