Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑511/10Finanzamt Hildesheim v BLC Baumarkt GmbH & Co. KG
- Entschieden
- 2012-11-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:689
- CELEX
- 62010CJ0511
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 – Vorsteuerabzugsrecht – Gegenstände und Dienstleistungen, die sowohl für steuerbare als auch für steuerbefreite Umsätze verwendet werden – Vermietung eines Gebäudes zu Geschäfts- und zu Wohnzwecken – Kriterium für die Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht