Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-510/23Trenitalia SpA v Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato
- Entschieden
- 2025-01-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:41
- CELEX
- 62023CJ0510
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern – Richtlinie 2005/29/EG – Mittel zur Bekämpfung solcher Geschäftspraktiken – Art. 11 und 13 – Verfahren über Verstöße gegen die Verbraucherschutzgesetze – Einhaltung einer angemessenen Frist – Nationale Regelung, nach der die nationale Behörde verpflichtet ist, die Beschwerdepunkte innerhalb von 90 Tagen ab Kenntnis der wesentlichen Umstände des Verstoßes mitzuteilen – Vollständige, automatische Nichtigerklärung des Bescheids der nationalen Behörde bei Nichteinhaltung der Frist – Grundsatz ne bis in idem – Verlust der Befugnis, wegen desselben Sachverhalts ein neues Verfahren einzuleiten – Effektivitätsgrundsatz – Verteidigungsrechte der Unternehmen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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