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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-510/23Trenitalia SpA v Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato

Entschieden
2025-01-30
ECLI
ECLI:EU:C:2025:41
CELEX
62023CJ0510
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern – Richtlinie 2005/29/EG – Mittel zur Bekämpfung solcher Geschäftspraktiken – Art. 11 und 13 – Verfahren über Verstöße gegen die Verbraucherschutzgesetze – Einhaltung einer angemessenen Frist – Nationale Regelung, nach der die nationale Behörde verpflichtet ist, die Beschwerdepunkte innerhalb von 90 Tagen ab Kenntnis der wesentlichen Umstände des Verstoßes mitzuteilen – Vollständige, automatische Nichtigerklärung des Bescheids der nationalen Behörde bei Nichteinhaltung der Frist – Grundsatz ne bis in idem – Verlust der Befugnis, wegen desselben Sachverhalts ein neues Verfahren einzuleiten – Effektivitätsgrundsatz – Verteidigungsrechte der Unternehmen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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