Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-510/21DB v Austrian Airlines AG
- Entschieden
- 2023-07-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:550
- CELEX
- 62021CJ0510
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Übereinkommen von Montreal – Art. 17 Abs. 1 – Haftung von Luftfrachtführern für Tod und Körperverletzung von Reisenden – Begriff ‚Unfall‘ – An einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeugs anschließende medizinische Erstversorgung, durch die die Körperverletzung verschlimmert wurde.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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