Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-510/20European Commission v Republic of Bulgaria
- Entschieden
- 2022-04-28
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:324
- CELEX
- 62020CJ0510
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 258 AEUV – Umwelt – Richtlinie 2008/56/EG – Meeresumwelt – Art. 5 – Meeresstrategien – Art. 17 Abs. 2 und 3 – Fehlende fristgemäße Überprüfung der Anfangsbewertung und der Beschreibung eines guten Umweltzustands sowie der Umweltziele – Fehlende fristgemäße Übermittlung der Einzelheiten von im Anschluss an die Überprüfungen vorgenommenen Aktualisierungen an die Europäische Kommission.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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