Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-510/20European Commission v Republic of Bulgaria

Entschieden
2022-04-28
ECLI
ECLI:EU:C:2022:324
CELEX
62020CJ0510
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 258 AEUV – Umwelt – Richtlinie 2008/56/EG – Meeresumwelt – Art. 5 – Meeresstrategien – Art. 17 Abs. 2 und 3 – Fehlende fristgemäße Überprüfung der Anfangsbewertung und der Beschreibung eines guten Umweltzustands sowie der Umweltziele – Fehlende fristgemäße Übermittlung der Einzelheiten von im Anschluss an die Überprüfungen vorgenommenen Aktualisierungen an die Europäische Kommission.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung