Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-510/19Criminal proceedings against AZ
- Entschieden
- 2020-11-24
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:953
- CELEX
- 62019CJ0510
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäischer Haftbefehl – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Art. 6 Abs. 2 – Begriff ‚vollstreckende Justizbehörde‘ – Art. 27 Abs. 2 – Grundsatz der Spezialität – Art. 27 Abs. 3 Buchst. g und Abs. 4 – Ausnahme – Verfolgung wegen einer ‚anderen Handlung‘ als derjenigen, die der Übergabe zugrunde liegt – Zustimmung der vollstreckenden Justizbehörde – Zustimmung der Staatsanwaltschaft des Vollstreckungsmitgliedstaats.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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