Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-51/17OTP Bank Nyrt. and OTP Faktoring Követeléskezelő Zrt v Teréz Ilyés and Emil Kiss

Entschieden
2018-09-20
ECLI
ECLI:EU:C:2018:750
CELEX
62017CJ0051
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Missbräuchliche Klauseln – Richtlinie 93/13/EWG – Anwendungsbereich – Art. 1 Abs. 2 – Bindende Rechtsvorschriften – Art. 3 Abs. 1 – Begriff ‚Vertragsklausel, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde‘ – Klausel, die nach Vertragsschluss infolge eines Eingriffs des nationalen Gesetzgebers in den Vertrag einbezogen wird – Art. 4 Abs. 2 – Klare und verständliche Abfassung einer Klausel – Art. 6 Abs. 1 – Prüfung der Missbräuchlichkeit einer Klausel durch das nationale Gericht von Amts wegen – Auf eine Fremdwährung lautender Darlehensvertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung