Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-51/03Nicoleta Maria Georgescu
- Entschieden
- 2004-03-31
- ECLI
- ECLI:EU:C:2004:200
- CELEX
- 62003CO0051
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Verordnung (EG) Nr. 539/2001 - Länder, bei denen die Aufhebung der Visumpflicht bis zu einem späteren Beschluss des Rates ausgesetzt ist - Tragweite der Aussetzung - Unzuständigkeit des Gerichtshofes.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht