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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-51/03Nicoleta Maria Georgescu

Entschieden
2004-03-31
ECLI
ECLI:EU:C:2004:200
CELEX
62003CO0051
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Verordnung (EG) Nr. 539/2001 - Länder, bei denen die Aufhebung der Visumpflicht bis zu einem späteren Beschluss des Rates ausgesetzt ist - Tragweite der Aussetzung - Unzuständigkeit des Gerichtshofes.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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