Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-509/19BMW Bayerische Motorenwerke AG v Hauptzollamt München
- Entschieden
- 2020-09-10
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:694
- CELEX
- 62019CJ0509
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Zollkodex der Union – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 – Art. 71 Abs. 1 Buchst. b – Zollwert – Einfuhr von Elektronikerzeugnissen, die mit einer Software ausgestattet sind.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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