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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑509/11ÖBB-Personenverkehr AG

Entschieden
2013-09-26
ECLI
ECLI:EU:C:2013:613
CELEX
62011CJ0509
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 – Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr – Art. 17 – Fahrpreisentschädigung bei Verspätungen – Ausschluss in Fällen höherer Gewalt – Zulässigkeit – Art. 30 Abs. 1 Unterabs. 1 – Befugnisse der für die Durchsetzung dieser Verordnung benannten nationalen Stelle – Möglichkeit, einem Eisenbahnbeförderungsunternehmen vorzuschreiben, seine Bedingungen für die Entschädigung der Fahrgäste zu ändern.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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