Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑509/11ÖBB-Personenverkehr AG
- Entschieden
- 2013-09-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:613
- CELEX
- 62011CJ0509
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 – Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr – Art. 17 – Fahrpreisentschädigung bei Verspätungen – Ausschluss in Fällen höherer Gewalt – Zulässigkeit – Art. 30 Abs. 1 Unterabs. 1 – Befugnisse der für die Durchsetzung dieser Verordnung benannten nationalen Stelle – Möglichkeit, einem Eisenbahnbeförderungsunternehmen vorzuschreiben, seine Bedingungen für die Entschädigung der Fahrgäste zu ändern.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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