Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-508/20RM v Landespolizeidirektion Steiermark
- Entschieden
- 2022-04-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:336
- CELEX
- 62020CO0508
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Freier Dienstleistungsverkehr – Art. 56 AEUV – Glücksspiel – Zugänglichmachen von verbotenen Ausspielungen – Sanktionen – Verhältnismäßigkeit – Mindestgeldstrafen – Kumulation – Fehlende Höchstgrenze – Ersatzfreiheitsstrafe – Proportionaler Beitrag zu den Kosten des Verfahrens – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 49 Abs. 3.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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