Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-508/19M.F. v J.M
- Entschieden
- 2022-03-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:201
- CELEX
- 62019CJ0508
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 267 AEUV – Erforderlichkeit der erbetenen Auslegung, damit das vorlegende Gericht sein Urteil erlassen kann – Begriff – Disziplinarverfahren gegen einen Richter eines ordentlichen Gerichts – Bestimmung des für dieses Verfahren zuständigen Disziplinargerichts durch den Präsidenten der Disziplinarkammer des Sąd Najwyższy (Oberstes Gericht, Polen) – Zivilklage auf Feststellung, dass zwischen dem Präsidenten dieser Disziplinarkammer und dem Obersten Gericht kein Dienstverhältnis besteht – Fehlende Zuständigkeit des vorlegenden Gerichts für die Überprüfung der Gültigkeit der Ernennung eines Richters des Obersten Gerichts und Unzulässigkeit einer solchen Klage nach nationalem Recht – Unzulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht