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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-508/19M.F. v J.M

Entschieden
2022-03-22
ECLI
ECLI:EU:C:2022:201
CELEX
62019CJ0508
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 267 AEUV – Erforderlichkeit der erbetenen Auslegung, damit das vorlegende Gericht sein Urteil erlassen kann – Begriff – Disziplinarverfahren gegen einen Richter eines ordentlichen Gerichts – Bestimmung des für dieses Verfahren zuständigen Disziplinargerichts durch den Präsidenten der Disziplinarkammer des Sąd Najwyższy (Oberstes Gericht, Polen) – Zivilklage auf Feststellung, dass zwischen dem Präsidenten dieser Disziplinarkammer und dem Obersten Gericht kein Dienstverhältnis besteht – Fehlende Zuständigkeit des vorlegenden Gerichts für die Überprüfung der Gültigkeit der Ernennung eines Richters des Obersten Gerichts und Unzulässigkeit einer solchen Klage nach nationalem Recht – Unzulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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