Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑508/12Walter Vapenik v Josef Thurner
- Entschieden
- 2013-12-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:790
- CELEX
- 62012CJ0508
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Verordnung (EG) Nr. 805/2004 – Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen – Voraussetzungen für die Bestätigung einer Entscheidung als Vollstreckungstitel – Situation, in der die Entscheidung im Mitgliedstaat des Gläubigers in einem Rechtsstreit zwischen zwei nicht berufs- oder gewerbebezogen handelnden Personen ergangen ist.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht