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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑508/12Walter Vapenik v Josef Thurner

Entschieden
2013-12-05
ECLI
ECLI:EU:C:2013:790
CELEX
62012CJ0508
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Verordnung (EG) Nr. 805/2004 – Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen – Voraussetzungen für die Bestätigung einer Entscheidung als Vollstreckungstitel – Situation, in der die Entscheidung im Mitgliedstaat des Gläubigers in einem Rechtsstreit zwischen zwei nicht berufs- oder gewerbebezogen handelnden Personen ergangen ist.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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