Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑508/11 PEni SpA v European Commission
- Entschieden
- 2013-05-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:289
- CELEX
- 62011CJ0508
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Wettbewerb – Kartelle – Markt für Butadienkautschuk und Emulsionsstyrol-Butadienkautschuk – Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung von Tochtergesellschaften an ihre Muttergesellschaften – Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines bestimmenden Einflusses – Begründungspflicht – Schwere der Zuwiderhandlung – Multiplikator aus Gründen der Abschreckung – Konkrete Auswirkungen auf den Markt – Erschwerende Umstände – Wiederholungsfall.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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