Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-507/23A v Patērētāju tiesību aizsardzības centrs
- Entschieden
- 2024-10-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:854
- CELEX
- 62023CJ0507
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 82 Abs. 1 – Haftung und Recht auf Schadenersatz – Rechtswidrige Datenverarbeitung – Verletzung des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten – Schadensbegriff – Ersatz eines immateriellen Schadens in Form einer Entschuldigung – Zulässigkeit – Effektivitätsgrundsatz – Beurteilung der Form und der Höhe des Schadenersatzes – Etwaige Berücksichtigung der Haltung und der Beweggründe des Verantwortlichen.
Legt aus
- DSGVO — Verordnung (EU) 2016/67932016R0679
Artikel in der Entscheidung
Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht