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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-507/23A v Patērētāju tiesību aizsardzības centrs

Entschieden
2024-10-04
ECLI
ECLI:EU:C:2024:854
CELEX
62023CJ0507
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 82 Abs. 1 – Haftung und Recht auf Schadenersatz – Rechtswidrige Datenverarbeitung – Verletzung des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten – Schadensbegriff – Ersatz eines immateriellen Schadens in Form einer Entschuldigung – Zulässigkeit – Effektivitätsgrundsatz – Beurteilung der Form und der Höhe des Schadenersatzes – Etwaige Berücksichtigung der Haltung und der Beweggründe des Verantwortlichen.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

Überprüfbare Vertrauenssignale

  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
  • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
  • Version und Lesedatum an jeder Antwort
  • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
  • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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