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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-507/18NH v Associazione Avvocatura per i diritti LGBTI - Rete Lenford

Entschieden
2020-04-23
ECLI
ECLI:EU:C:2020:289
CELEX
62018CJ0507
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf – Richtlinie 2000/78/EG – Art. 3 Abs. 1 Buchst. a, Art. 8 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 2 – Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung – Bedingungen für den Zugang zu Beschäftigung und Beruf – Begriff – Öffentliche Äußerungen, mit denen die Einstellung homosexueller Personen ausgeschlossen wird – Art. 11 Abs. 1, Art. 15 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Rechtsschutz – Sanktionen – Juristische Person, die ein Kollektivinteresse vertritt – Klagebefugnis, ohne dass im Namen einer beschwerten Person gehandelt wird oder ein Geschädigter vorhanden ist – Anspruch auf Schadensersatz.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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