Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-507/18NH v Associazione Avvocatura per i diritti LGBTI - Rete Lenford
- Entschieden
- 2020-04-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:289
- CELEX
- 62018CJ0507
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf – Richtlinie 2000/78/EG – Art. 3 Abs. 1 Buchst. a, Art. 8 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 2 – Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung – Bedingungen für den Zugang zu Beschäftigung und Beruf – Begriff – Öffentliche Äußerungen, mit denen die Einstellung homosexueller Personen ausgeschlossen wird – Art. 11 Abs. 1, Art. 15 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Rechtsschutz – Sanktionen – Juristische Person, die ein Kollektivinteresse vertritt – Klagebefugnis, ohne dass im Namen einer beschwerten Person gehandelt wird oder ein Geschädigter vorhanden ist – Anspruch auf Schadensersatz.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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