Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-507/16Entertainment Bulgaria System EOOD v Direktor na Direktsia „Obzhalvane i danachno-osiguritelna praktika“ - Sofia
- Entschieden
- 2017-11-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:864
- CELEX
- 62016CJ0507
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 168 Buchst. a, Art. 169 Buchst. a, Art. 214 Abs. 1 Buchst. d und e sowie Art. 289 und 290 – Abzugsfähigkeit der als Vorsteuer geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer – Ausgangsumsätze in anderen Mitgliedstaaten – Steuerbefreiungsregelung in dem Mitgliedstaat, in dem das Recht auf Vorsteuerabzug ausgeübt wird.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht