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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-507/16Entertainment Bulgaria System EOOD v Direktor na Direktsia „Obzhalvane i danachno-osiguritelna praktika“ - Sofia

Entschieden
2017-11-15
ECLI
ECLI:EU:C:2017:864
CELEX
62016CJ0507
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 168 Buchst. a, Art. 169 Buchst. a, Art. 214 Abs. 1 Buchst. d und e sowie Art. 289 und 290 – Abzugsfähigkeit der als Vorsteuer geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer – Ausgangsumsätze in anderen Mitgliedstaaten – Steuerbefreiungsregelung in dem Mitgliedstaat, in dem das Recht auf Vorsteuerabzug ausgeübt wird.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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