Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-507/14P v M
- Entschieden
- 2015-07-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:512
- CELEX
- 62014CO0507
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Fehlen eines vernünftigen Zweifels – Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Art. 16 Abs. 1 Buchst. a – Bestimmung des Zeitpunkts der Anrufung eines Gerichts – Antrag auf Aussetzung des Verfahrens – Keine Auswirkung.
Legt aus
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