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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-507/14P v M

Entschieden
2015-07-16
ECLI
ECLI:EU:C:2015:512
CELEX
62014CO0507
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Fehlen eines vernünftigen Zweifels – Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Art. 16 Abs. 1 Buchst. a – Bestimmung des Zeitpunkts der Anrufung eines Gerichts – Antrag auf Aussetzung des Verfahrens – Keine Auswirkung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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