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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-506/22Criminal proceedings against SNI

Entschieden
2023-01-12
ECLI
ECLI:EU:C:2023:46
CELEX
62022CO0506
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Erfordernis der Angabe der Gründe, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort des Gerichtshofs ergibt – Erfordernis der Angabe des Zusammenhangs zwischen den Bestimmungen des Unionsrechts, um deren Auslegung ersucht wird, und den anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften – Keine hinreichenden Angaben – Offensichtliche Unzulässigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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