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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-506/08 PKingdom of Sweden v European Commission and MyTravel Group plc

Entschieden
2011-07-21
ECLI
ECLI:EU:C:2011:496
CELEX
62008CJ0506
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich und Abs. 3 Unterabs. 2 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zum Schutz von Gerichtsverfahren und der Rechtsberatung und zum Schutz des Entscheidungsprozesses – Zusammenschlusskontrolle – Dokumente der Kommission, die im Rahmen eines Verfahrens erstellt wurden, das zu einer Entscheidung geführt hat, mit der ein Zusammenschluss für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wurde – Dokumente, die im Anschluss an die Nichtigerklärung dieser Entscheidung durch das Gericht verfasst wurden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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