Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-505/21FU v Agence fédérale pour l'Accueil des demandeurs d'asile (Fedasil)
- Entschieden
- 2021-12-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:1049
- CELEX
- 62021CO0505
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Asylpolitik – Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III) – Art. 27 – Rechtsmittel gegen eine Überstellungsentscheidung – Kein Zusammenhang zwischen der erbetenen Auslegung des Unionsrechts und den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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