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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-505/20Proceedings brought by RR and JG

Entschieden
2022-05-12
ECLI
ECLI:EU:C:2022:376
CELEX
62020CJ0505
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union – Richtlinie 2014/42/EU – Art. 4 – Einziehung – Art. 7 – Sicherstellung – Art. 8 – Verfahrensgarantien – Sicherstellung und Einziehung eines Gegenstands, der einer nicht am Strafverfahren beteiligten Person gehört – Nationale Rechtsvorschriften, die für Dritte im gerichtlichen Verfahren keinen Rechtsbehelf vorsehen und die etwaige Herausgabe dieses Vermögensgegenstands vor Abschluss des Strafverfahrens nicht zulassen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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