Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-505/20Proceedings brought by RR and JG
- Entschieden
- 2022-05-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:376
- CELEX
- 62020CJ0505
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union – Richtlinie 2014/42/EU – Art. 4 – Einziehung – Art. 7 – Sicherstellung – Art. 8 – Verfahrensgarantien – Sicherstellung und Einziehung eines Gegenstands, der einer nicht am Strafverfahren beteiligten Person gehört – Nationale Rechtsvorschriften, die für Dritte im gerichtlichen Verfahren keinen Rechtsbehelf vorsehen und die etwaige Herausgabe dieses Vermögensgegenstands vor Abschluss des Strafverfahrens nicht zulassen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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