Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-504/24 PPUCriminal proceedings against RT
- Entschieden
- 2024-09-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:779
- CELEX
- 62024CO0504
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäischer Haftbefehl – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Art. 1 Abs. 3 – Art. 4a – Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten – Gründe, aus denen die Vollstreckung abgelehnt werden kann – Art. 48 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Verteidigungsrechte – Richtlinie 2012/13/EU – Art. 6 – Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren – Richtlinie 2013/48/EU – Art. 3 – Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren – Entscheidung, die im Anschluss an eine Verhandlung ergangen ist, zu der die beschuldigte Person weder erschienen ist noch durch einen Rechtsbeistand vertreten war – Nationale Vorschrift, die es nicht erlaubt, die Übergabe der betreffenden Person zu verweigern – Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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